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Verein-Kunst auf Zeit

Konzept “Kunst auf Zeit”



Liebe Mitglieder und Interessenten des A K 6 8. Im Folgenden wollen wir Ihnen in Kurzform das Konzept „Kunst auf Zeit“ vorstellen und bitten Sie uns mit Ihrer Meinung, Ideen und Anregungen dabei zu unterstützen.

1.       Idee
Die Idee, Kunst möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, ist nichts Neues. Seit 1920 wurde der Gedanke zunächst in Skandinavien und den Niederlanden, sowie in Berlin und Köln und ab 1986 auch in München in Form von “Artotheken” umgesetzt. Die von der Stadt angekauften Kunst­werke können dort zu bestimmten Öffnungszeiten besichtigt und für ein bis höchstens vier Monate ausgeliehen werden. Dieses Angebot zielt auf Privatleute, die moderne Kunst zunächst bei sich zu-hause wirken lassen und auch die Reaktionen der Freunde und Besucher kennen lernen wollen, be­vor ein eigenes Kunstwerk angeschafft wird.
Unsere Idee geht in eine andere Richtung. Es soll Freiberuflern und Gewerbetreibenden ermöglicht werden, ihre Büro- oder Praxisräume dauerhaft mit ausgeliehenen – wechselnden – Kunstwerken^ auszustatten, so dass die hohen Kosten für einen Ankauf vermieden werden. Die Auswahl der ge­eigneten Kunstwerke soll mit fachkundiger Beratung begleitet werden. Für die Künstler eröffnet dies die Möglichkeit, ihre Werke dauerhaft einem größeren Personenkreis zu präsentieren und auch  an den Mieteinnahmen finanziell zu partizipieren. Der AK 68 ist als Vermittler zwischen Interessenten  und Künstler tätig und stellt den organisatorischen Rahmen zur Verfügung.

2.       Ansprechkreis
Räumlich sollen zunächst Interessenten im Bereich des Landkreises Rosenheim angesprochen werden.
Als Ansprechpartner kommen Freiberufler , Gewerbetreibende und Unternehmen mit öffentlich zugänglichen Verwaltungsbereich in Betracht.  Also insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Fachärzte, Steuer­berater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsagenturen, Krankenhäuser und die Verwal­tungsbereiche von Firmen mit Publikumsverkehr und viele mehr.

3.       Kunstwerke
Primär Bilder, jedoch auch Skulpturen und Plastiken; Installationen kommen in Ausnahmen in Be­tracht.

4.       Präsentation der einzelnen Kunstwerke
Der Künstler kann sich und seine Werke im Internetauftritt des AK 68 präsentieren. Darüber hinaus soll auch in gedruckter Form das Werk des Künstlers den Interessenten präsentiert werden. Eine Möglichkeit ist einen kleinen Katalog mit ca. 10 Seiten zu erstellen. Der Umschlagbogen soll einheitlich vom AK 68 gestaltet werden; auf der Innenseite des Umschlags ist das Konzept als solches darzustellen. Auf den folgenden Seiten wird dann der Künstler dargestellt und Abbildungen seiner Werke. Mit Umschlag belaufen sich die Druckkosten bei 100 Stück auf rund € 200,00. Hinzu kämen noch 20 % Bearbeitungspauschale für die Vorbereitung und Abwicklung des Druckauftrages, Bewerbung des Projektes und weitere Leistungen durch den AK68.
Dieser Katalog könnte entweder gebunden oder aber mit Schiene oder sonstiger Einrichtung verbunden werden, um ein späteres Austauschen einzelner Seiten zu ermöglichen. Anstelle eines kleinen Katalogs könnten auch einzelne Postkarten für die Werke des Künstlers hergestellt werden. Die Postkarten würden dann in einer – einheitlich gestalteten und bedruckten – kleinen Schachtel präsentiert. Die Kosten für die Erstellung des Katalogs bzw. der Postkarten sind vom Künstler zu tragen. Es muss eine Mindestzahl von 10 Künstler vorhanden sein, die bereit sind an dem Projekt mitzuwirken, damit die Realisierung in Angriff genommen wird.

5.       Bekanntmachung des Konzepts
Es wird eine Broschüre erstellt, in der das Konzept den potentiellen Interessenten dargestellt wird. Diese Broschüre wird vom AK 68 ausgearbeitet und auch bezahlt. Mit dieser Broschüre werden dann potentielle Interessenten angeschrieben; außerdem sollen die Interessenten auch persönlich oder telefonisch angesprochen werden Das Konzept wird in der Presse bekannt gegeben. Denkbar wäre auch eine Präsentation im Lokal -Fernsehen. Auch die Verbände (Gewerbeverband etc.) werden angesprochen. Auch Architekten soll das Konzept erläutert werden.

6.       Abwicklung
Ein Interessent, bzw inzwischen Kunde kann die Kunstwerke für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten in seinen Geschäftsräumen präsentieren. Bei “Premiummitgliedschaft” besteht auch noch die Möglichkeit, nach festgelegten Zeitabständen andere Kunstwerke zu wählen.
Die Hängung der Kunstwerke soll grundsätzlich nur mit Begleitung des Künstlers oder des künstlerischen Leiters erfolgen, wobei eine Vergütung für den Zeitaufwand zu vereinbaren ist.

Nach Möglichkeit soll eine Vernissage in den Räumlichkeiten des Interessenten/Kunden stattfinden. Die Künstler sollen an der Eröffnung der Ausstellung teilnehmen. Die Kosten für die Vernissage trägt der Interessent/Kunde. Falls während der Dauer der Ausstellung ein Werk verkauft wird, muss in Absprache mit dem Interessenten vom Künstler ein anderes Werk bereitgestellt werden. Es wird jeweils im Einzelfall mit dem Interessenten vereinbart, ob und wann die Kunstwerke von Besuchern besichtigt werden können, die nicht Kunden des Interessenten sind